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   BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14   

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BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14 (https://dejure.org/2015,366)
BAG, Entscheidung vom 07.01.2015 - 10 AZB 110/14 (https://dejure.org/2015,366)
BAG, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 10 AZB 110/14 (https://dejure.org/2015,366)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    aa) Bereits nach bisheriger Rechtslage war die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankam (zuletzt zB BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 357) .

    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. insgesamt zur bisherigen Rechtslage: BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 74, 226; Treber FS Bepler 2012 S. 557 ff., 563 f. jeweils mwN) .

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 -) .

    Im Aussetzungsbeschluss sind diese Bedenken einschließlich der erwogenen Tatsachengrundlagen näher darzulegen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 17) .

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .

    Die Entscheidungserheblichkeit der AVE oder entsprechenden Rechtsverordnung ist im Aussetzungsbeschluss zu begründen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5 f., BAGE 142, 366) .

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Dabei spielt es für die Aussetzung keine Rolle, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 18 f.; 20. August 2014 - 10 AZN 573/14 - Rn. 2) .

    c) Eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG darf auch bei ernsthaften Zweifeln an der Wirksamkeit einer AVE oder einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG genannten Rechtsverordnungen nur dann erfolgen, wenn die Entscheidung des konkreten Rechtsstreits ausschließlich von der Frage der Wirksamkeit einer solchen Norm abhängt (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 22) .

  • BGH, 08.11.2011 - VI ZB 59/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens:

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .
  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur nachprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff selbst verkannt hat, die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen des Übersehens wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. zu diesem Überprüfungsmaßstab: BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12 - Rn. 16; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 73 Rn. 9) .
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. insgesamt zur bisherigen Rechtslage: BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 74, 226; Treber FS Bepler 2012 S. 557 ff., 563 f. jeweils mwN) .
  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Dass aber nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderungen grundsätzlich nicht zur Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs führen (Grundsatz der perpetuatio fori), ergibt sich bereits aus § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, der nach § 173 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anwendung findet, und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 27) sowie der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/1558 S. 46) .
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14
    Bei Beachtung dieser Maßgabe liegt auch kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor (BVerfG 11. März 1975 - 2 BvR 135/75 ua. - zu B II 3 a der Gründe, BVerfGE 39, 156) .
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 308/05

    Revisionszurückweisung gem § 552a S 1 ZPO mit Grundrechten der betroffenen

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZN 573/14

    Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99

    Aussetzungszwang

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZN 893/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

  • LAG Hessen, 06.10.2014 - 10 Sa 675/13

    Aussetzen des Rechtsstreits bei Streit um die Wirksamkeit der

  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 35.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage gegen die

  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 31.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei einer Klage gegen die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 Ta 2295/14

    Aussetzung des Verfahrens - Zweifel an Wirksamkeit der

    Im Einverständnis mit beiden Parteien wartete das Landesarbeitsgericht vor einer Beschwerdeentscheidung die Entscheidungen in den Rechtsbeschwerdeverfahren 10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14 ab.

    Mit den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 7.1.2015 10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14 hat das Bundesarbeitsgericht teilweise klarstellend und teilweise unter Wiederholung der Gründe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.9.2014 - 10 AZR 959/13 - ausgeführt, mit welchem Maßstab und anhand welcher Kriterien die Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG erfolgen kann.

  • LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13

    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB

    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen.
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

    Der Umstand, dass ein Beschlussverfahren nach § 98 Abs. 6 ArbGG n.F. anhängig ist, soll keine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG n.F. rechtfertigen (vgl. BAG Urteile vom 10. September 2014 10 AZR 959/13 & und & 10 AZR 958/13 & veröffentlicht in [...]; BAG Beschlüsse vom 07. Januar 2015 & 10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14 & veröffentlicht in [...]; GK&ArbGG&Ahrendt, § 98 ArbGG [Kommentierung Nov.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2015 - 22 Sa 1445/12

    Sozialkassenbeitrag

    2.1.1 Mit den Beschlüssen vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - und - 10 AZB 110/14 - hat das Bundesarbeitsgericht teils klarstellend und teilweise unter Wiederholung der Gründe der Entscheidung vom 10.9.2014 - 10 AZR 959/13 - ausgeführt, mit welchem Maßstab und anhand welcher Kriterien die Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG erfolgen kann.
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